Ausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Während der 16. Legislaturperiode gibt es 22 ständige Ausschüsse. Die Mitgliederzahl ist unterschiedlich. Die meisten Mitglieder hat mit 41 Abgeordneten der Haushaltsausschuss. Die kleinsten Ausschüsse haben 13 Mitglieder, wie beispielsweise der Geschäftsordnungsausschuss. Ihr Zuständigkeitsbereich entspricht in der Regel dem der Fachministerien. Ausnahmen sind beispielsweise: Ausschüsse für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport. Nach der Verfassung muss der Bundestag einen Ausschuss für Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und den Petitionsausschuss bestellen.